Start ohne Verschmutzung
Seit vielen Jahren ist die Umweltverschmutzung durch Kraftfahrzeuge ein sensibles Thema für die Behörden und die Bevölkerung. Es ist wichtig, dass unser ökologischer Einfluss begrenzt ist und dass wir die geltenden Standards einhalten. Mit unseren Hybridfahrzeugen der neuesten Technologie: kein Problem! Wenn Ihr Fahrzeug jedoch schon etwas älter ist, wird das Thema Abgasreinigung früher oder später auch Sie direkt betreffen. Wir begleiten Sie bei den notwendigen Schritten, um Ihr Fahrzeug fahrtüchtig zu halten. So ist Ihre Mobilität gewährleistet.
Ist Ihr Fahrzeug betroffen?
Die folgenden Fahrzeuge unterliegen nicht der Abgasuntersuchung:
- Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen mit Benzin- oder Gasmotor und Emissionscode B03, B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05 oder A06.
- Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen mit Emissionscode B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05, A07.
- Schwere Fahrzeuge, die nach dem 30. September 2006 erstmals in Verkehr gebracht wurden und die mindestens die Abgasnorm Euro 4 erfüllen.
Diesel-Fahrzeuge
Die Schweizer Behörden haben beschlossen, ab 2023 einen Test auf Feinstaubemissionen bei der technischen Kontrolle von Fahrzeugen mit Dieselmotor einzuführen. Wenn dieser Test nicht bestanden wird, erhält das Fahrzeug keine Verlängerung der Begutachtung und muss repariert werden (Austausch des Partikelfilters), um erneut eine Begutachtung durchführen zu können. Das Ergebnis der offiziellen Messung darf den Referenzwert von 250.000 Partikeln/cm3 nicht überschreiten. Russpartikel, die von Dieselverbrennungsmotoren ausgestoßen werden, gelten als krebserregend und müssen begrenzt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, diesen Test durchzuführen, bevor Sie Ihr Dieselfahrzeug zur Begutachtung vorführen.
Preis für Benzin- und Dieselabgastests: CHF 100.-